Warum der Informationsdienst?

Gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 2018/762 und (EU) Nr. 1158/2010 der Kommission sind Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) dazu verpflichtet, Änderungen und Neuerungen in den Sicherheitsvorschriften (z. B. Gesetze und Regelwerke) kontinuierlich zu ermitteln. Eine vollständige, übersichtliche und leicht zugängliche Zusammenstellung dieser Sicherheitsvorschriften existiert derzeit in Deutschland und anderen Ländern nicht. Weil im Vergleich zum Straßenverkehr die eisenbahnspezifischen Sicherheitsvorschriften systembedingt um ein Vielfaches größer sind, stellt sich deren Recherche als große Herausforderungen für alle EVU dar. Ebenso besteht das Risiko, unter Umständen nicht auf dem aktuellen Stand der Regelwerke zu sein bzw. diese erst mit einer zeitlichen Verzögerung umzusetzen. Erschwert wird die Recherche dadurch, dass die Quellen im Internet weit verstreut bei den unterschiedlichen internationalen und nationalen Organisationen, Agenturen, Behörden, Instituten, Verbänden und Unternehmen auffindbar sind. Um dies zu erleichtern und zu unterstützen, recherchiert die KSV die einschlägigen Quellen und gibt entsprechende Informationen über Änderungen und Neuerungen im Informationsdienst bekannt.

Was ist der Informationsdienst?

Um einen verlässlichen, umfassenden und regelmäßigen Überblick über die im Zusammenhang mit dem Eisenbahnrecht und den Eisenbahnregelwerken stehenden Entwicklungen und Veränderungen zu erhalten, stellt die KSV unter der Bezeichnung „Informationsdienst Gesetze und Regelwerke“ Informationen über eingetretene Änderungen und Neuigkeiten auf einer Webseite zusammen. Per E-Mail wird an maximal sechs vom EVU bekannt gegebene E-Mail-Adressen ein Link zu dieser Webseite versandt.

Für welche Länder ist der Informationsdienst verfügbar?

Der Informationsdienst steht für folgende Länder zur Verfügung:

  • Deutschland,
  • Österreich und
  • die Schweiz

Alle länderspezifischen Informationsdienste beinhalten stets die identifizierten Änderungen im einschlägigen Regelwerk der Europäischen Union.

Welche Quellen umfasst der Informationsdienst?

Der Umfang der Quellen ist länderspezifisch und in der jeweils aktuellen Anlage 2 zum Bestellformular aufgelistet.

Wie oft erscheint der Informationsdienst?

Die Frequenz des Informationsdienstes richtet sich nach dem zutreffenden Land:

  • Für Deutschland erscheint der Informationsdienst jede Kalenderwoche.
  • Für Österreich und die Schweiz erscheint der Informationsdienst jede zweite Kalenderwoche.

In besonderen Fällen werden Eilmitteilungen versandt.

Welche urheberrechtliche Bestimmungen sind zu beachten?

Die gelieferten Informationsdateien bzw. E-Mails sind urheberrechtlich geschützt. Der Abonnent hat ein einfaches und nicht übertragbares Recht, diese samt ihren Inhalts firmentintern zu nutzen und an maximal zwei gesellschaftlich verbundene Unternehmen zur dortigen firmeninternen Nutzung weiterzugeben. Eine weitere Verbreitung von dort aus ist nicht gestattet. Die Nutzung dieser Weitergabeoption muss der KSV GmbH angezeigt werden.