Unabhängige Bewertungsstelle (UBS)

Basis jedes Sicherheits- und Instandhaltungs-Managementsystems ist ein funktionierendes Risikomanagement. Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 definiert ein Risikomanagementverfahren im Eisenbahnsektor zur Bewertung der Auswirkungen von Änderungen auf das Sicherheitsniveau des Eisenbahnsystems.

Arbeiter in Sicherheitskleidung vor Eisenbahngleisen auf einer Baustelle der TEX Holding.

Unabhängige Bewertungsstelle (UBS)/Assessment Body (AsBo) nach CSM-VO (EU) 402/2013

Ziel im Europäischen Eisenbahnsystem ist es, mittels Gemeinsamer Sicherheitsmethoden (Common Safety Methods – CSM) das Vor-gehen zur Risikobeurteilung im Bahnsystem allgemeingültig festzulegen und bei der Ermittlung von Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau verbindlich anzuwenden.

Diese DVO (EU) Nr. 402/2013 gilt für alle strukturellen Teilsysteme des Bahnsystems, bei jeder sicherheitsrelevanten Änderung bzw. einer Neuentwicklung, beim Inverkehrbringen von neuen oder geänderten Fahrzeugen nach EIGV sowie bei Änderung von Instandhaltungsplänen.

Bei signifikanten Änderungen muss eine anerkannte „Unabhängige Bewertungsstelle“ das Verfahren begleiten und die Einhaltung der Abläufe sowie deren Ergebnisse unabhängig bewerten. Die KSV GmbH ist offiziell seit dem 25.10.21 eine solche vom Eisenbahn-Bundesamt gemäß § 5 Abs. 1d, Satz 1 Nr. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) anerkannte Unabhängige Bewertungsstelle (UBS). Damit besitzt sie als Inspektionsstelle C die Kompetenz, eine unabhängige Bewertung der Eignung sowohl der Anwendung des in Anhang I der DVO (EU) Nr. 402/2013 dargelegten Risikomanagementverfahrens als auch seiner Ergebnisse in den Tätigkeitsbereichen Betrieb (OPE) sowie Instandhaltung Eisenbahnfahrzeuge (ECM) durchzuführen.

Im Rahmen der unabhängigen Bewertung werden die vorgelegten Dokumente des Vorschlagenden zum Nachweis des Risikomanagementverfahrens auf Vollständigkeit und Konformität zur DVO (EU) Nr. 402/2013 in der aktuellen Version geprüft. Des Weiteren werden die Verfahren, die für das Sicherheits- und Instandhaltungsmanagement der signifikanten Änderung angewandt werden, evaluiert.

Als Ergebnis übermitteln wir dem Vorschlagenden einen Sicherheitsbewertungsbericht in Übereinstimmung mit den in Anhang III DVO (EU) Nr. 402/2013 aufgeführten Anforderungen.

Wir sind für das Tätigkeitsgebiet Betrieb (OPE) uneingeschränkt anerkannt, d. h. wir bewerten die
Eignung und Anwendung von Risikomanagementverfahren sowie derer Ergebnisse in den Bereichen:
  • Aufbau und Organisation von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU-Neugründungen)
  • rechtliche Kenntnisse mit Bezug auf die Anwendung der DVO (EU) Nr. 402/2013
  • Methodenkompetenz
  • Regeln zur Durchführung des Betriebs/gesetzliche Pflichten
  • betriebliche Aspekte von Eisenbahnsicherungstechnik
  • betriebliche Aspekte sonstiger Eisenbahnsicherheitsausrüstungen
  • Betreiben der Infrastruktur (Fahrweg, Verkehrsstationen, Personale)
  • betriebliche Aspekte der Durchführung der Fahrten (Fahrzeuge, Personale)
  • Sicherheitsorganisation der Eisenbahnen
  • Anforderungen an die Organisation

Für das Tätigkeitsgebiet Instandhaltung Eisenbahnfahrzeuge (ECM) sind wir für folgende Fachgebiete anerkannt:

  • Rechtsnormen/Instandhaltungsregelwerk
  • Fahrzeugtechnik
  • Fügetechnik/ZfP (nur Schweißen und VT-Prüfung)
  • Zugsteuerung, -sicherung (nur im Bereich ETCS/ERTMS)
  • Ladungssicherung

 

Die genauen Spezifikationen und das Zertifikat sind unter folgendem Link einsehbar:

http://eradis.era.europa.eu/safety_docs/assessments/bodies/view.aspx?id=349

Sollten Sie Bedarf haben, eine unabhängige Bewertung durchführen zu lassen, so können Sie uns gern per Mail an ubs-ksv@ksv-europe.de kontaktieren.

Hier erreichen Sie uns

Sie haben eine Frage, Anregungen oder wünschen eine individuelle Beratung? Nutzen Sie einfach eine unserer Kontaktmöglichkeiten. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Kontakt

Bei signifikanten Änderungen muss eine anerkannte „Unabhängige Bewertungsstelle“ das Verfahren begleiten und die Einhaltung der Abläufe sowie deren Ergebnisse unabhängig bewerten. Die KSV GmbH ist offiziell seit dem 25.10.21 eine solche vom Eisenbahn-Bundesamt gemäß § 5 Abs. 1d, Satz 1 Nr. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) anerkannte Unabhängige Bewertungsstelle (UBS). Damit besitzt sie als Inspektionsstelle C die Kompetenz, eine unabhängige Bewertung der Eignung sowohl der Anwendung des in Anhang I der DVO (EU) Nr. 402/2013 dargelegten Risikomanagementverfahrens als auch seiner Ergebnisse in den Tätigkeitsbereichen Betrieb (OPE) sowie Instandhaltung Eisenbahnfahrzeuge (ECM) durchzuführen.

Im Rahmen der unabhängigen Bewertung werden die vorgelegten Dokumente des Vorschlagenden zum Nachweis des Risikomanagementverfahrens auf Vollständigkeit und Konformität zur DVO (EU) Nr. 402/2013 in der aktuellen Version geprüft. Des Weiteren werden die Verfahren, die für das Sicherheits- und Instandhaltungsmanagement der signifikanten Änderung angewandt werden, evaluiert.

Als Ergebnis übermitteln wir dem Vorschlagenden einen Sicherheitsbewertungsbericht in Übereinstimmung mit den in Anhang III DVO (EU) Nr. 402/2013 aufgeführten Anforderungen.