Am 18.10.2019 findet ein Update im Regelwerksmanager statt. Das Update umfasst funktionale Ergänzungen, die nachfolgend detaillierter beschrieben sind.

Aufgrund des Updates ist der Regelwerksmanager am 18.10.2019 zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr ggf. nicht erreichbar.

Wir bemühen uns, das Update schnellstmöglich durchzuführen.

Aufnahme zusätzlicher Regelwerke

Im Regelwerksmanager führen wir aktuell ein Vielzahl verbindlicher Regelwerke, die durch die Firmenverwalter individuell bewertet werden müssen, zum einen hinsichtlich ihrer Relevanz für das Unternehmen, zum anderen hinsichtlich der Zuweisung an die im Unternehmen vorhanden Funktionen.

Neben diesen verbindlichen Regelwerken beabsichtigen wir, weitere Regelwerke, die nicht unmittelbar verbindlich sind, dennoch aber eine allgemeine Relevanz in der Branche haben, im Regelwerksmanager aufzunehmen. Dies sind u. a. Daten zu bahnspezifischen Normen und Fachmitteilungen des Eisenbahn-Bundesamtes. Um den Arbeitsaufwand hinsichtlich Relevanzprüfung und Funktionszuweisung auf die verbindlichen Regelwerke zu beschränken, werden diese weiteren Regelwerke als sogenannte Zusatzregelwerke in den Regelwerksmanager eingestellt.

Wenn verbindliche Regelwerke noch nicht zugewiesen oder als nicht relevant gekennzeichnet sind, erscheint heute bei jedem Laden der Regelwerksübersicht die Meldung „Ihre Firma hat nicht zugewiesene Regelwerke“. Zusatzregelwerke werden vom Regelwerksmanager dieser Prüfung nicht unterzogen, eine entsprechende Meldung wird demzufolge nicht ausgegeben.

Neue (unbewertete) Zusatzregelwerke sind für die Firmenverwalter in einem neuen Reiter über den Menüpunkt „Regelwerk Funktionen zuweisen“ aufzufinden:

Für Zusatzregelwerke bestehen im Weiteren dieselben Möglichkeiten hinsichtlich Relevanzbewertung und Funktionszuweisung wie für die verbindlichen Regelwerke.

Die bereits im Regelwerksmanager eingestellten Fachmitteilungen des Eisenbahn-Bundesamtes werden in Zusatzregelwerke umgestellt. Bereits durchgeführte Bewertungen hinsichtlich Relevanz sowie Zuweisungen zu Funktionen sind davon nicht betroffen und bleiben erhalten.

Einrichtung von Länderpaketen

Bislang führen wir im Regelwerksmanager überwiegend Regelwerke, die für Eisenbahnen in Deutschland relevant sind. In den letzten Wochen haben wir vorbereitende Maßnahmen getroffen, um dem Wunsch einiger Kunden nachzukommen, auch Regelwerke anderer Länder aufzunehmen. So haben wir u. a. einige Regelwerke der Schweiz in den Regelwerksmanager eingespielt. Da diese Regelwerke aber nur für grenzüberschreitend tätige Eisenbahnen relevant sein dürften, führen wir sogenannte Länderpakete ein.

  • Das Länderpaket EU enthält alle europäischen und international geltenden Regelwerke.
  • Die Länderpakete DE und CH enthalten die jeweils spezifischen Regelwerke für Deutschland oder die Schweiz.

Allen lizenznehmenden Unternehmen werden mit dem Update initial die Länderpakete EU und DE im Regelwerksmanager freigeschaltet. Sollte das Unternehmen ein weiteres Länderpaket wünschen, ist dieses kostenfrei möglich. Nehmen Sie dazu kontakt mit unserem Support auf.

In diesem Sinne werden wir unsere AGB sowie das Lizenzmodell anpassen. Für Kunden, die ausschließlich das Länderpaket Deutschland (die für Deutschland geltenden Regelwerke) beziehen, ändert sich durch die Anpassung nichts.

Bewertungen der Regelwerke hinsichtlich Relevanz und Zuweisung zu Funktionen bleiben durch die Einrichtung der Länderpakete erhalten und müssen nicht erneut vorgenommen werden.

Welche Länderpakete für Ihr Unternehmen freigeschaltet sind können sich Firmenverwalter in der Firmenverwaltung anzeigen lassen. Dazu wurde eine neue Schaltfläche mit Flaggensymbol in der Firmenverwaltung ergänzt. Durch Klicken auf diese Schaltfläche erscheint die nachfolgend beispielhafte Übersicht: